04 05 11 | Anträge
Sanierungsbedarf bei staatlichen Gebäuden
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag mündlich und schriftlich über den Sanierungsbedarf der staatlichen Gebäude zu berichten.
Dabei ist insbesondere darzulegen,
- bei welchen Gebäuden in den kommenden beiden Jahren Sanierungsbedarf besteht,
- wie hoch voraussichtlich die Sanierungskosten sein werden,
- wann diese Kosten in den Staatshaushalt eingeplant werden müssen,
- weshalb die Sanierung notwendig wird
- und inwiefern der Bauunterhalt für das jeweilige Gebäude in den vergangenen zehn Jahren den Empfehlungen des Bayerischen Obersten Rechnungshofs (Jahresbericht 1999) entsprach.
Begründung:
Zuletzt während der Beratungen zum Doppelhaushalt 2011/2012
sind in der Presse Berichte über neuen Sanierungsbedarf bei einem staatlichen Gebäude – in dem Fall die Neue Pinakothek in München – erschienen. Der Landtag war darüber bisher nicht informiert. Der Landtag hat aber einen Anspruch auf diese umfassende Information, um bei den Haushaltsberatungen entsprechende sachgemäße Etatbeschlüsse fassen zu können.
<<<<Noch keine Beratung in den Gremien des Landtags erfolgt.
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