Neue Energie für Bayern

22 04 10 | Reden

Änderung der Förderbedingungen für den Breitbandausbau

46. Plenum am Donnerstag, dem 22. April 2010, 09.00 Uhr, in München,

 

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Thorsten Glauber u. a. und Fraktion (FW) Änderung der Förderbedingungen für den Breitbandausbau (Drs. 16/4589)

 

und

 

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Annette Karl, Dr. Paul Wengert u. a. und Fraktion (SPD) Bereitstellung passiver kommunaler Glasfasernetze im ländlichen Raum (Drs. 16/4602)

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Rede - Plenum

 

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Datum

22.04.2010

Titel

Änderung der Förderbedingungen für den Breitbandausbau

Zeit/Ort

46. Plenum am Donnerstag, dem 22. April 2010, 09.00 Uhr, in München

Exakter Titel

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Thorsten Glauber u. a. und Fraktion (FW) Änderung der Förderbedingungen für den Breitbandausbau (Drs. 16/4589)

und

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Annette Karl, Dr. Paul Wengert u. a. und Fraktion (SPD) Bereitstellung passiver kommunaler Glasfasernetze im ländlichen Raum (Drs. 16/4602)

 

Rede:

 

Ludwig Hartmann (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Wortbeitrag von Herrn Kollegen Huber war schon ziemlich erstaunlich. Den Protokollen aus der Zeit vor der Abwahl der alleinigen CSU-Regierung ist zu entnehmen, dass Sie jegliche Förderprogramme abgelehnt und ständig darauf verwiesen haben, dass der Markt alles regeln würde. Das haben Sie immer gesagt. Nun haben wir deutlich gesehen, dass es der Markt nicht selber regelt. Wir brauchen Förderprogramme, um eine landesweite Internetanbindung zu ermöglichen. (Zuruf der Abgeordneten Maria Noichl (SPD))

 

 Daraufhin ist 2008 ein Förderprogramm aufgelegt worden. Das Förderprogramm hat nicht richtig funktioniert. Letztes Jahr wurde das Förderprogramm in diesem Hause novelliert, indem die Fördersummen erhöht worden sind. Derzeit steht eine Höchstförderung in Höhe von 100.000 Euro pro Maßnahme zur Verfügung.

 

In den Anträgen, die uns vorliegen, werden Maßnahmen gefordert, die in anderen Bundesländern bereits funktionieren. Die Breitbandbeihilferegelung, die mit der EU abgestimmt worden ist, ist die Grundlage des Antrags der Freien Wähler. Das betrifft die maximale Fördersumme in Höhe von 500.000 Euro. Dort steht nicht drin, dass nicht zusätzlich gefördert werden dürfe. Wenn die Einzelförderung über 500.000 Euro hinausgeht - also bis zu 750.000 Euro, wie bei der SPD gefordert -, muss jede einzelne Maßnahme einzeln bei der EU beantragt werden. Es liegt in der Entscheidung der Kommune, ob sie diese hohe Summe beantragen möchte und ein längeres Verfahren in Kauf nimmt oder ob sie die maximale Fördersumme in Höhe von 500.000 Euro beantragt und sich somit die Einzelprüfungen erspart.

 

Für uns ist klar - deswegen stimme ich beiden Anträgen zu -, dass Schwachstellen im Ausbau des Breitbandnetzes in Bayern bestehen, die es zu beheben gilt. Wir wünschen uns eine technikunabhängige Lösung. Die Leerrohre sind gerade abqualifiziert worden, als würden diese nicht dringend benötigt. Jeder, der einmal im Kommunalparlament bzw. im Stadt- oder Gemeinderat war, weiß ganz genau, dass die Öffnung der Straßen für das Einsetzen von Leerrohren viele Vorteile bietet. Diese können anschließend entsprechend an Anbieter vermietet oder verkauft werden, um für einen DSL-Anschluss vor Ort zu sorgen. Eine pauschale Ablehnung der Leerrohre finde ich sehr schade. Wir stimmen beiden Anträgen zu. (Beifall bei den GRÜNEN)

 

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