16 04 10 | Reden
EEG-Vergütungspflicht für Freiflächen-Photovoltaikanlagen anpassen
45. Plenum am Mittwoch, dem 14. April 2010, 13.00 Uhr, in München, Antrag der Abgeordneten Thomas Hacker, Tobias Thalhammer, Karsten Klein u. a. und Fraktion (FDP), Albert Füracker, Tobias Reiß, Erwin Huber u. a. (CSU)
EEG-Vergütungspflicht für Freiflächen-Photovoltaikanlagen anpassen (Drs. 16/3444)
Datum | 14.04.2010 |
Titel | EEG-Vergütungspflicht für Freiflächen-Photovoltaikanlagen anpassen |
Zeit/Ort | 45. Plenum am Mittwoch, dem 14. April 2010, 13.00 Uhr, in München |
Exakter Titel | Antrag der Abgeordneten Thomas Hacker, Tobias Thalhammer, Karsten Klein u. a. und Fraktion (FDP), Albert Füracker, Tobias Reiß, Erwin Huber u. a. (CSU) EEG-Vergütungspflicht für Freiflächen-Photovoltaikanlagen anpassen (Drs. 16/3444) |
Rede:
Ludwig Hartmann (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Man kann es eigentlich relativ kurz machen. Anfang des Jahres ist in diesem Land eine Debatte über die Höhe der Einspeisevergütungen für PV-Anlagen ausgebrochen. Diese Debatte ist so ähnlich geführt worden wie jene über die Zahlen zum Atomausstieg. Das wurde eine reine Hü-und-hott-Politik: Erst wollte man zum 1. April um 15 % kürzen, dann wurde die Maßnahme auf den 1. Juni verschoben und auf 16 % erhöht, letztlich sollte die Kürzung dann zum 1. Juli erfolgen.
Gleich vorweg: Wir haben nichts gegen eine einmalige Sonderkürzung bei der Einspeisevergütung. Das ist für uns klar, und zwar aus folgendem Grund: Das EEG hatte immer das Ziel, Solarstrom wettbewerbsfähiger und günstiger zu machen. Diesem Ziel sind wir wesentlich näher, als wir es uns im Jahr 2000 vorgestellt haben und je zu träumen gewagt hatten. Das EEG ist also erfolgreicher als geplant.
Aber die Stichtagsregelung mit einer Kürzung von 16 % ist uns ein massiver Dorn im Auge, vor allem aber auch dem bayerischen Mittelstand, der mit seinen Handwerksbetrieben stark in dieser Branche tätig ist. Sie führt eigentlich nur zu Marktverwerfungen. Aktuell hören wir Klagen von vielen Handwerksbetrieben, die im wahrsten Sinn des Wortes gar nicht mehr vom Dach herunterkommen, weil sie, solange noch die höhere Vergütung gilt, neue Anlagen installieren. Das führt bereits jetzt dazu, dass zum Beispiel Wechselrichter zurzeit kaum noch zu bekommen sind und man extrem hohe Preise für sie zahlen muss. Das ist eine reine Marktverwerfung, die eigentlich von keinem gewünscht wird.
Wir haben deshalb in unserem Antrag vorgeschlagen, dass man diese Sonderkürzung über zwölf Monate streckt, das heißt jeden Monat um 1,35 % Sonderkürzung. Eine Anlage, die zum Beispiel im August ans Netz geht, bekommt dann 1,35 % weniger, eine Anlage im September noch einmal 1,35 % weniger. Über zwölf Monate haben wir die gleiche Kürzung erreicht, aber wir haben den Druck von den Handwerksbetrieben genommen, die Anlagen zum Stichtag fertig zu bekommen. Es geht auch nicht nur um den Handwerker, sondern auch darum, dass die Anlagen durch die Versorger vor Ort ans Netz angeschlossen werden müssen. Wenn sie es nicht schaffen oder auch der Handwerker vor Ort es zum Stichtag nicht schafft, wird dem Eigner am nächsten Tag gesagt, er bekommt zwanzig Jahre lang 16 % weniger Einspeisevergütung. Das kann nicht funktionieren. Es führt auch dazu das habe ich vorhin kurz erwähnt -, dass die Auftragsbücher bis zum Stichtag abnormal voll sind und nachher herrscht Flaute. Das kann doch nicht in irgendjemandes Interesse sein.
Deshalb ist für uns klar: Es darf zu einer Sonderkürzung kommen, aber sie muss in Stufen erfolgen, damit es nicht zu Marktverwerfungen kommt. Zwar sitzen in Bayern nicht die großen PV-Anlagenhersteller, aber wir haben circa 11.000 Handwerker, die im Bereich PV-Anlagen tätig sind. Für diese Handwerker ist diese Stichtagsregelung eine Katastrophe. Ich finde, darauf sollte man aus bayerischer Sicht achten. Der Ministerpräsident hat vor einigen Wochen sein Augenmerk auf die PV-Industrie und die Handwerksbetriebe gerichtet. Man sollte so ehrlich sein, nach Berlin zu gehen und sich über eine Bundesratsinitiative dafür einsetzen, dass die Kürzung in Stufen erfolgt. Ob es dann wirklich monatlich sein muss oder ob es auch quartalsweise geht, kann offen bleiben. Aber das Ziel muss klar sein: Es muss effektiv gekürzt werden, es darf keine Stichtagsregelung mit 16 % geben. Es folgt doch bereits zum Jahresende die nächste große Kürzung.
Dabei sollten Sie alle eines nicht vergessen: Als das EEG auf den Weg gebracht worden ist, hat man gesagt, dass es Kürzungen von höchstens 5 % bei einer Stichtagsregelung geben wird. Wenn man starke Kürzungen vornehmen will, müsste man also von einem Stichtag wegkommen, und sie, wie gesagt, über zwölf Monate verteilen. Damit würde den bayerischen Handwerkern die nötige Sicherheit gegeben, und wir würden nicht eine Auftragsdelle riskieren, wie das bei den aktuellen Diskussionen der Fall ist. (Beifall bei den GRÜNEN)
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